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Eine Privatpraxis kann mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abrechnen. Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei gibt es Sonderregelungen, nach denen sie sich auch direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können. Ähnliche Bedingungen gelten für Beamtinnen und Beamte, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen der Bundesbahn sowie der Post.


In besonderen Fällen ist auch die Behandlung von gesetzlich Versicherten in Privatpraxen durch Abrechnung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren möglich. 

Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen.  
Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die sich eng an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anlehnt. 

Die Honorare für Privatversicherte richten sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten, der GOP.

Bitte kontaktieren Sie mich wegen der Kosten per

E-Mail: psychotherapieimhof@mail.de

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